E-RechnungGutschriftEN 16931

Gutschrift als E-Rechnung erstellen: der Dokumenttyp entscheidet

Michael Wilke17. August 2026Lesezeit: ca. 6 Min.

Eine Gutschrift schreibt sich schnell: Rechnung war falsch, Betrag mit Minuszeichen zurück, fertig. In der E-Rechnung funktioniert das nicht. Die Norm EN 16931 kennt keinen negativen Rechnungsbetrag, sie kennt einen eigenen Dokumenttyp. Wer das verwechselt, verschickt eine Datei, die formal gültig ist und inhaltlich das Gegenteil des Gemeinten sagt.

GUTSCHRIFTGS-2026-001119,00 €PDF wie gewohntfinismaZUGFeRD / EN 16931TypeCode381BeträgepositivBT-25RE-2026-042BT-2615.07.2026geprüft, normkonformSo nichtTypeCode380Beträge-119,00Empfänger buchteine Forderungstatt einerGutschrift.

1. Die kurze Antwort

Eine Gutschrift in der E-Rechnung besteht aus zwei Dingen: dem Dokumenttyp 381 (Feld BT-3) und positiven Beträgen. Die Richtung der Zahlung ergibt sich aus dem Typ, nicht aus dem Vorzeichen. Dazu gehört der Bezug auf die Rechnung, die korrigiert wird. Alles andere bleibt wie bei einer Rechnung: Pflichtangaben, Steuerausweis, Summenlogik.

Merksatz: Der Dokumenttyp trägt die Richtung, das Vorzeichen trägt nichts. Wer in einer E-Rechnung Minuszeichen setzt, bekommt Prüffehler statt einer Gutschrift.

2. Die Dokumenttypen: 380, 381, 384 und die anderen

EN 16931 verlangt in BT-3 einen Code aus der Liste UNCL 1001. Er sagt dem empfangenden System, was es vor sich hat. Die für den Alltag wichtigen:

CodeBedeutungWann
380HandelsrechnungDer Normalfall, eine gewöhnliche Rechnung.
381GutschriftSie schreiben einen Betrag zurück, etwa nach einer Reklamation.
384KorrekturrechnungSie ersetzen eine fehlerhafte Rechnung durch eine korrigierte Fassung.
386VorausrechnungAbschlag vor der Leistung.
326TeilrechnungEin Teil einer größeren Leistung wird abgerechnet.

Ob Ihr Empfänger eine Gutschrift (381) oder eine Korrekturrechnung (384) erwartet, hängt von seinen Rechnungsrichtlinien ab. Beide Wege sind normkonform. Praktisch gilt: Wird eine Rechnung komplett ersetzt, ist 384 der klarere Weg; wird nur ein Betrag zurückerstattet, passt 381.

3. Warum die Beträge positiv bleiben

In vielen Buchhaltungsprogrammen erscheint eine Gutschrift mit negativem Betrag, weil das intern der Buchungslogik entspricht. In der E-Rechnung ist das anders. Die Norm rechnet streng: Die Summe der Positionen muss dem Nettobetrag entsprechen, die Steuer der Bemessungsgrundlage, und der Bruttobetrag der Summe aus beidem. Negative Werte laufen durch dieselben Regeln und brechen sie.

Praktisch heißt das: Eine Gutschrift über 100 Euro netto trägt die Position mit 100 Euro, 19 Euro Steuer und 119 Euro brutto, positiv. Dass es eine Rückzahlung ist, steht im Dokumenttyp. Ein Prüfprogramm, das die Datei annimmt, meldet sonst gleich mehrere Fehler auf einmal, und die eigentliche Ursache steht nirgends.

Aus der Praxis: Genau diese Verwechslung ist der häufigste Grund, warum eine selbst gebaute Gutschrift-XML beim Empfänger abgelehnt wird. Die Fehlermeldungen zeigen dann auf Summen und Steuerbeträge, obwohl der wirkliche Fehler eine Zeile weiter oben liegt.

4. Der Bezug zur Originalrechnung (BT-25, BT-26)

Eine Korrektur ohne Angabe, was sie korrigiert, ist für die Gegenseite Handarbeit. Die Norm hält dafür zwei Felder bereit: BT-25 für die Nummer der vorausgehenden Rechnung und BT-26 für deren Datum. Im XML landen sie als InvoiceReferencedDocument.

Der Nutzen ist unmittelbar: Buchhaltungssysteme können die Gutschrift automatisch der offenen Rechnung zuordnen und den Saldo ausgleichen. Fehlt der Bezug, landet der Beleg in der manuellen Klärung, und Ihre Zahlung verzögert sich.

5. Der stille Fehler: Gutschrift als Typ 380

Der unangenehmste Fall ist nicht die abgelehnte Datei, sondern die angenommene. Wenn Sie eine Gutschrift mit Dokumenttyp 380 versenden, ist die Datei technisch einwandfrei. Nur steht darin: Handelsrechnung. Das empfangende System bucht eine Forderung. Aus Ihrer Rückzahlung wird eine zusätzliche Rechnung, und niemand merkt es, bis die Salden nicht zusammenpassen.

Deshalb prüft finisma diesen Widerspruch aktiv: Steht im Dokument das Wort Gutschrift, Storno oder Rechnungskorrektur, während die Dokumentart noch auf 380 steht, meldet die Prüfung einen Fehler und erzeugt keine Datei. Ebenso werden negative Gesamtbeträge mit einer erklärenden Meldung abgelehnt, statt sie an fünf Folgefehlern scheitern zu lassen.

6. Anleitung: Gutschrift in fünf Schritten

  1. Gutschrift wie gewohnt als PDF erzeugen. Erstellen Sie den Korrekturbeleg in Ihrem gewohnten Programm und exportieren Sie ihn als PDF. Beträge positiv angeben, die Richtung trägt später der Dokumenttyp.
  2. PDF hochladen. Laden Sie die Gutschrift bei finisma hoch. Die Daten werden ausgelesen und im Prüfschritt angezeigt.
  3. Dokumentart auf Gutschrift (381) setzen. Wählen Sie im Prüfschritt die Dokumentart. Erkennt die Auslesung das Wort Gutschrift oder Storno im Dokument, während noch 380 eingestellt ist, meldet die Prüfung einen Fehler.
  4. Bezug zur Originalrechnung ergänzen. Tragen Sie Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung ein (BT-25 und BT-26), damit der Empfänger die Korrektur automatisch zuordnen kann.
  5. Prüfen und herunterladen. Die erzeugte Datei läuft durch die Prüfung gegen EN 16931. Anschließend laden Sie die ZUGFeRD-Gutschrift herunter und versenden sie wie eine Rechnung.
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Die erzeugte Datei können Sie anschließend jederzeit gegenprüfen, auch die von anderen: der ZUGFeRD-Viewer zeigt Dokumentart, Bezug und alle Beträge einer eingehenden E-Rechnung im Klartext.

7. Häufige Fragen

Muss eine Gutschrift auch eine E-Rechnung sein?

Ja. Eine Gutschrift, die eine Rechnung korrigiert, ist umsatzsteuerlich ein Rechnungsdokument und fällt unter dieselben Formatanforderungen. Wenn Ihr Geschäftskunde E-Rechnungen verlangt, gilt das auch für Ihre Korrekturbelege. Die kaufmännische Gutschrift als reine Preisnachlass-Mitteilung ist davon zu unterscheiden; sie ändert die Steuer nicht.

Trägt eine Gutschrift in der E-Rechnung negative Beträge?

Nein. In EN 16931 trägt der Dokumenttyp die Richtung, nicht das Vorzeichen. Eine Gutschrift über 119 Euro enthält deshalb positive Beträge und den Dokumenttyp 381. Negative Summen brechen die Rechenregeln der Norm: Summen- und Umsatzsteuerproben gehen dann nicht mehr auf, und der Empfänger lehnt die Datei ab.

Was ist der Unterschied zwischen 381 und 384?

381 ist die Gutschrift (Credit Note): Sie schreiben einen Betrag zurück. 384 ist die Korrekturrechnung (Corrected Invoice): Sie ersetzen eine fehlerhafte Rechnung durch eine korrigierte Fassung. Beide brauchen den Bezug zur ursprünglichen Rechnung. Welche Form Ihr Empfänger erwartet, steht meist in seinen Rechnungsrichtlinien; im Zweifel fragen Sie kurz nach.

Muss ich die ursprüngliche Rechnungsnummer angeben?

Fachlich ja, sonst kann der Empfänger die Korrektur nicht zuordnen. EN 16931 hält dafür die Felder BT-25 (Nummer der vorausgehenden Rechnung) und BT-26 (deren Datum) bereit. Viele Buchhaltungssysteme buchen eine Gutschrift ohne diesen Bezug in eine manuelle Klärung statt automatisch.

Was passiert, wenn ich eine Gutschrift mit Dokumenttyp 380 verschicke?

Formal ist die Datei gültig, inhaltlich sagt sie das Gegenteil des Gemeinten: 380 bedeutet Handelsrechnung. Das empfangende System bucht dann eine Forderung statt einer Gutschrift. Der Fehler fällt oft erst bei der Zahlungsabstimmung auf, weil keine Prüfung anschlägt.

Kann ich meine bestehende Gutschrift-Vorlage weiterverwenden?

Ja. Sie erzeugen Ihre Gutschrift wie gewohnt als PDF und wandeln sie anschließend um. Das Layout bleibt, die strukturierten Daten kommen dazu. Wichtig ist nur, im Prüfschritt die richtige Dokumentart zu wählen und die ursprüngliche Rechnungsnummer zu ergänzen.

Gilt das auch für XRechnung?

Ja. XRechnung ist eine Ausprägung derselben Norm EN 16931 und nutzt dieselbe Codeliste für den Dokumenttyp. Ob Sie ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) oder XRechnung (reines XML) senden, hängt vom Empfänger ab, nicht von der Frage Gutschrift oder Rechnung.

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Quellen

Dieser Beitrag erklärt Formatfragen und ist keine steuerliche Beratung. Ob im Einzelfall eine Gutschrift, eine Korrekturrechnung oder eine Stornierung der richtige Weg ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

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