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Dokumente an E-Rechnung anhängen: rechnungsbegründende Unterlagen richtig einbetten

Michael Wilke7. Juli 2026Lesezeit: ca. 8 Min.

Wer Dokumente an eine E-Rechnung anhängen will, steht vor einer Frage, die weder Word noch das E-Mail-Programm beantwortet: Wohin mit dem Stundenzettel, dem Arbeitsnachweis oder dem Vertrag, wenn die Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung verschickt wird? Die Antwort steht in der EN 16931: Belege gehören als eingebettete Anhänge direkt in die E-Rechnung. Dieser Artikel zeigt, wie das technisch funktioniert, welche Dateiformate erlaubt sind und an welchen Fehlern Validatoren regelmäßig scheitern.

stunden.csvnachweis.jpgvertrag.pdf📎 einbettenrechnung-zugferd.pdf📎 3 Anhänge · BT-125 + PDF/A-3stunden.csvnachweis.jpgvertrag.pdfEN 16931

1. Was sind rechnungsbegründende Unterlagen?

Rechnungsbegründende Unterlagen sind alle Dokumente, die den Rechnungsbetrag belegen oder nachvollziehbar machen. In der Praxis sind das vor allem:

  • Stundenzettel und Tätigkeitsnachweise bei Dienstleistungen nach Aufwand
  • Arbeits- und Leistungsnachweise im Handwerk und in der Wartung
  • Aufmaße bei Bauleistungen
  • Lieferscheine im Handel
  • Verträge und Bestellungen, auf die sich die Rechnung bezieht

Öffentliche Auftraggeber verlangen solche Nachweise regelmäßig als Bestandteil der Rechnung. Aber auch im Geschäft zwischen Unternehmen beschleunigen sie die Freigabe spürbar: Der Prüfer im Einkauf sieht den Beleg direkt neben der Position und muss nicht in E-Mail-Postfächern oder Projektordnern danach suchen.

2. Warum Belege in die E-Rechnung gehören, und nicht in die E-Mail

Der klassische Weg war die E-Mail mit drei Dateianhängen: Rechnung, Stundenzettel, Nachweis. Mit der E-Rechnungspflicht funktioniert das immer schlechter, aus drei Gründen:

Automatische Verarbeitung. E-Rechnungen laufen beim Empfänger zunehmend ohne menschliches Zutun in die Buchhaltung. Eine separate E-Mail-Anlage erreicht diesen Workflow nie. Ein Anhang, der in der Rechnungs-XML referenziert ist, wird dagegen mitverarbeitet und automatisch der richtigen Rechnung zugeordnet.

Archivierung. Nach GoBD müssen Rechnung und zugehörige Unterlagen im Zusammenhang aufbewahrt werden. Stecken die Belege in der Rechnungsdatei selbst, ist der Zusammenhang technisch garantiert. Getrennte Dateien driften über Jahre auseinander.

Ein Dokument, ein Versand. Der Empfänger bekommt genau eine Datei. Nichts geht verloren, nichts wird vergessen, und bei Weiterleitungen bleibt alles zusammen.

Kurz gesagt: Die E-Rechnung ist der Container für alles, was zur Rechnung gehört. Die EN 16931 hat dafür ein eigenes Feld vorgesehen, damit Belege standardisiert und maschinenlesbar mitreisen.

3. Die Technik: BT-125 und PDF/A-3

In der EN 16931 heißt das Feld für Anhänge BT-125 (Attached document). Im XML einer ZUGFeRD-Rechnung oder XRechnung sieht das so aus: Jeder Anhang wird als AdditionalReferencedDocument mit Base64-kodiertem Inhalt, Dateiname und MIME-Typ direkt in die Rechnungs-XML geschrieben. Der Typcode 916 kennzeichnet ihn als rechnungsbegründende Unterlage.

Bei ZUGFeRD kommt eine zweite Ebene hinzu: Die sichtbare PDF ist eine PDF/A-3-Datei, und dieses Format kann beliebige Dateien als sogenannte Associated Files aufnehmen. Ein sauber erzeugter Anhang liegt deshalb doppelt vor:

  • In der XML (BT-125): maschinenlesbar für die Buchhaltungssoftware des Empfängers
  • Im PDF-Container (PDF/A-3): sichtbar für Menschen über die Anhang-Ansicht des PDF-Programms, meist ein Büroklammer-Symbol

Beide Ebenen müssen normgerecht befüllt sein. Die PDF/A-3-Norm verlangt für jeden Anhang eine Beziehungsangabe (AFRelationship), die beschreibt, in welchem Verhältnis die Datei zum Dokument steht. Für Belege ist der Wert Supplement vorgesehen. Fehlt die Angabe oder ist sie ungültig, lehnen strenge Validatoren die Datei ab.

4. Welche Dateiformate erlaubt sind

Die EN 16931 begrenzt die MIME-Typen für Anhänge in der XML auf eine feste Codeliste. Nur diese sechs Formate dürfen in BT-125 stehen:

FormatMIME-TypTypischer Einsatz
PDFapplication/pdfStundenzettel, Verträge, Lieferscheine
PNGimage/pngScreenshots, Pläne
JPEGimage/jpegFotos als Arbeitsnachweis
CSVtext/csvStunden- oder Positionslisten
XLSXapplication/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheetKalkulationen, Aufmaße
ODSapplication/vnd.oasis.opendocument.spreadsheetKalkulationen (LibreOffice)

Andere Formate wie XML-Dateien dürfen zwar auf die PDF/A-3-Ebene der ZUGFeRD-Datei, haben in der Rechnungs-XML aber nichts verloren. Ein Konverter muss diese Trennung beherrschen, sonst produziert er Codelisten-Fehler.

Praxis-Tipp: Halten Sie Anhänge kompakt. Der Standard setzt keine Größengrenze, viele Empfangsplattformen begrenzen die Gesamtgröße einer Rechnung aber auf Werte bis etwa 15 MB. Ein komprimiertes PDF reicht als Nachweis fast immer.

5. Eingebetteter Anhang oder zusätzliche Seiten?

Viele hängen Belege bisher als Seite 2, 3 und 4 an die Rechnungs-PDF. Das ist etwas grundlegend anderes als ein eingebetteter Anhang:

Zusätzliche SeitenEingebetteter Anhang
Sichtbar / gedrucktja, immernein, nur in der Anhang-Ansicht
Dateitypennur darstellbarer Inhaltbeliebige Dateien, auch CSV und XLSX
Originaldatei erhaltennein, nur noch Seitenja, 1:1 extrahierbar
Maschinenlesbar referenziertneinja, über BT-125
Standardkonform als Belegneinja (EN 16931)

Für rechnungsbegründende Unterlagen ist das Einbetten der richtige Weg: Die Originaldatei bleibt erhalten, Software erkennt den Beleg, und die Rechnung bleibt beim Druck übersichtlich. Zusätzliche Seiten sind nur dann sinnvoll, wenn der Empfänger den Inhalt garantiert ohne einen Klick sehen soll.

6. Drei Fehler, an denen Validatoren scheitern

Prüfwerkzeuge wie der KoSIT-Validator, Mustang oder veraPDF nehmen Anhänge genau unter die Lupe. Drei Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf:

Falscher MIME-Typ

Viele Systeme deklarieren Anhänge pauschal als application/octet-stream. Dieser Typ steht nicht in der EN-16931-Codeliste, jeder betroffene Anhang erzeugt einen Validierungsfehler. Der MIME-Typ muss zum tatsächlichen Dateiformat passen, etwa application/pdf für ein PDF.

Fehlende Beziehungsangabe (AFRelationship)

Die PDF/A-3-Norm (ISO 19005-3) verlangt für jeden eingebetteten Anhang eine gültige Beziehungsangabe. Werkzeuge, die den Wert weglassen oder auf Unspecified setzen, produzieren Dateien, die veraPDF mit einem Fehler nach Regel 6.8 ablehnt. Für Belege gehört dort Supplement hinein.

Verwaiste Alt-Einbettungen

Wird eine Datei konvertiert, die bereits eine E-Rechnung war, bleibt bei vielen Werkzeugen die alte XML-Einbettung als verwaistes Objekt in der PDF zurück. Validatoren finden dieses Objekt und melden einen PDF/A-Verstoß, obwohl die neue Einbettung korrekt ist. Ein sauberer Konverter räumt Alt-Einbettungen vor dem Neuerzeugen vollständig weg.

Ob eine fertige Datei sauber aufgebaut ist, prüfen Sie am schnellsten im kostenlosen ZUGFeRD-Viewer: Er listet alle eingebetteten Dateien auf, zeigt deren Beziehungsangabe und erkennt auch verwaiste Alt-Einbettungen. Wie die Prüfung im Detail funktioniert, beschreibt der Artikel ZUGFeRD-PDF online prüfen.

7. Schritt für Schritt: Belege mit finisma anhängen

finisma bettet Anhänge auf beiden Ebenen normgerecht ein: als BT-125-Referenz in der Rechnungs-XML und als PDF/A-3-Anhang mit korrekter Beziehungsangabe in der sichtbaren PDF. So funktioniert es:

1

Rechnung als PDF hochladen

Laden Sie Ihre Rechnung als Text-PDF in den finisma-Konverter. Die Rechnungsdaten werden automatisch erkannt und in strukturierte Felder nach EN 16931 überführt.

2

Erkannte Daten prüfen

Kontrollieren Sie im Prüfschritt Beträge, Steuersätze, Adressen und Datumsangaben. Fehler zeigt die Validierung sofort an, bevor die E-Rechnung erzeugt wird.

3

Belege anhängen

Ziehen Sie Stundenzettel, Arbeitsnachweise oder Verträge in das Feld 'Dateien anhängen'. Mehrere Dateien sind möglich, erlaubt sind PDF, PNG, JPEG, CSV, XLSX, ODS und XML.

4

E-Rechnung erzeugen

Beim Erzeugen werden die Belege doppelt eingebettet: als BT-125-Referenz in der Rechnungs-XML und als PDF/A-3-Anhang in der sichtbaren PDF. Beides normgerecht mit korrektem MIME-Typ und Beziehungsangabe.

5

Ergebnis im Viewer kontrollieren

Öffnen Sie die fertige Datei im kostenlosen ZUGFeRD-Viewer. Er listet alle eingebetteten Dateien auf und prüft, ob sie korrekt als PDF/A-3-Anhänge angebunden sind.

Transparenz: Der Konverter selbst ist kostenlos. Das Anhängen von Dateien ist Teil des finisma-Abos für 8 € zzgl. MwSt. im Monat, zusammen mit wasserzeichenfreien Rechnungen und dem Extrahieren eingebetteter Anhänge im Viewer.

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8. Häufige Fragen zu Anhängen in E-Rechnungen

Die wichtigsten Antworten kompakt, für alle, die schnell eine Einschätzung brauchen.

Kann eine E-Rechnung Anhänge enthalten?+

Ja. Die EN 16931 sieht dafür das Feld BT-125 vor: Zusätzliche Dokumente werden Base64-kodiert direkt in die Rechnungs-XML eingebettet. Bei ZUGFeRD kommen sie zusätzlich als PDF/A-3-Anhang in die sichtbare PDF. Der Empfänger bekommt eine einzige Datei, in der Rechnung und Belege zusammen stecken.

Welche Dateiformate sind als Anhang erlaubt?+

Die EN 16931 erlaubt in der XML genau sechs MIME-Typen: PDF, PNG, JPEG, CSV, XLSX und ODS. Andere Typen führen zu Validierungsfehlern. Auf PDF-Ebene (als PDF/A-3-Anhang) sind weitere Formate wie XML möglich, sie dürfen dann aber nur dort liegen und dürfen nicht in die Rechnungs-XML.

Was sind rechnungsbegründende Unterlagen?+

Alle Dokumente, die den Rechnungsbetrag belegen oder nachvollziehbar machen: Stundenzettel, Arbeitsnachweise, Aufmaße, Lieferscheine, Verträge oder Bestellungen. Öffentliche Auftraggeber verlangen solche Nachweise regelmäßig, und auch im B2B beschleunigen sie die Freigabe, weil der Prüfer nicht nach separaten E-Mails suchen muss.

Wie groß dürfen die Anhänge sein?+

Der Standard selbst setzt keine feste Grenze. In der Praxis begrenzen Empfangsplattformen die Gesamtgröße der Rechnung, häufig auf Werte im Bereich weniger Megabyte bis etwa 15 MB. Halten Sie Anhänge deshalb kompakt: Ein komprimiertes PDF reicht als Nachweis fast immer aus.

Wo sieht der Empfänger die angehängten Dateien?+

In der Anhang-Ansicht seines PDF-Programms, meist über ein Büroklammer-Symbol in der Seitenleiste. Die Anhänge erscheinen bewusst nicht als sichtbare Seiten und werden auch nicht mitgedruckt. Buchhaltungssoftware liest sie zusätzlich maschinell über die Referenzen in der Rechnungs-XML aus.

Was ist der Unterschied zwischen Anhängen und zusätzlichen Seiten?+

Zusätzliche Seiten kopieren den Inhalt sichtbar in das Dokument, dabei geht die Originaldatei verloren und Software erkennt sie nicht als Beleg. Eingebettete Anhänge bleiben als eigenständige Dateien im PDF-Container erhalten, sind maschinenlesbar referenziert und lassen sich unverändert wieder extrahieren. Für Belege ist Einbetten der standardkonforme Weg.

Funktionieren Anhänge auch bei der XRechnung?+

Ja. Die XRechnung nutzt dasselbe Feld BT-125, die Dateien stecken Base64-kodiert direkt in der XML. Da die XRechnung keine sichtbare PDF-Hülle hat, gibt es dort nur diesen einen Weg. Bei ZUGFeRD kommt die PDF/A-3-Ebene hinzu, auf der die Anhänge zusätzlich als Dateien sichtbar sind.

Warum meldet ein Validator Fehler bei meinen Anhängen?+

Die drei häufigsten Ursachen: ein MIME-Typ außerhalb der erlaubten Liste (oft application/octet-stream statt application/pdf), eine fehlende oder ungültige Beziehungsangabe (AFRelationship) am PDF/A-3-Anhang und verwaiste Alt-Einbettungen, wenn eine bereits vorhandene E-Rechnung erneut verarbeitet wurde. Alle drei Fälle verletzen die PDF/A-3-Norm oder die EN-16931-Codeliste.

Quellen und weiterführende Informationen

Themen:Anhängerechnungsbegründende UnterlagenZUGFeRDXRechnungEN 16931PDF/A-3BT-125GoBD
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